Seit Juli 2008 kooperiert unsere Gemeinde eng mit der Gemeinde der Himmelfahrtskirche Buchenbühl. Lesen Sie im Folgenden den Kooperationsvertrag als sich immer wieder erneuernde Grundlage dieser zukunftsweisenden Form der Zusammenarbeit.
Kooperation im Prodekanat Nürnberg-Nord
zwischen den Evang.-Luth. Kirchengemeinden
Himmelfahrtskirche Buchenbühl
und
Melanchthonkirche Ziegelstein
ÜBERPRÜFUNG und FORTSCHREIBUNG
Februar/Oktober 2015
I. Allgemeines
Vorbemerkung
Die seit etwa 2008 begonnene wachsende Zusammenarbeit zwischen den Nachbargemeinden Buchenbühl und Ziegelstein hat sich verstetigt und wird in vielen Arbeitsfeldern als selbstverständlich und auch als förderlich erlebt.
Dazu zählen:
II. Kooperationsfelder
1. Kirchenvorstand
Die Kirchenvorstände Buchenbühl und Ziegelstein treffen sich zweimal pro Jahr zu einer gemeinsamen KV-Sitzung bzw. KV-Klausur. Diese Treffen dienen der Klärung und Reflexion gemeinsamer Themen ebenso wie der Kontaktpflege und persönlichen Begegnung. Ein Kooperationsausschuss ist begleitend, beratend und vorbereitend für alle die Kooperation betreffenden Fragestellungen zuständig. Er stellt über die jeweiligen KV-Vorsitzenden sicher, dass die notwendigen Informationen, Beratungen und Beschlüsse in die Tagesordnungen der beiden KVs Eingang finden. Er übernimmt die inhaltliche Vor- und Nachbereitung der gemeinsamen KV-Sitzungen.
2. Kombinierte Pfarrstelle Buchenbühl (0,5) – Ziegelstein II (0,5)
Seit September 2011 ist die Pfarrstelle Buchenbühl mit der halben zweiten Pfarrstelle Ziegelstein kombiniert. Dienstsitz des Stelleninhabers ist Buchenbühl. Der Umfang der in Ziegelstein wahrgenommenen Aufgaben ist beschrieben und wird im Laufe von 2016 in die Erstellung von Dienstordnungen einfließen.
Die Kirchengemeinde Melanchthonkirche beteiligt sich nach den landeskirchlichen Richtlinien (§3 Abs. 3 BekPfarrhausrücklage i.V. m. § 12 Abs. 3 HKRV (RS 350)) an der für das Pfarrhaus Buchenbühl zu bildenden Pfarrhausrücklage.
Nach dem Willen der beiden Kirchenvorstände (KV-Beschlüsse vom 23. Juli 2012) ist die Kombination beider Pfarrstellen auch bei Neubesetzungen nicht einseitig aufzulösen. Künftige Stellenausschreibungen und Neubesetzungen können nur in gemeinsamer Sitzung beider Kirchenvorstände beraten und beschlossen werden.
3. Gemeinsame theologisch-pädagogische Stelle (0,5)
Mit der Umsetzung der Landesstellenplanung 2010 wird ab September 2012 die bisherige halbe tp-Stelle in Ziegelstein gemeinsam in Ziegelstein und Buchenbühl eingesetzt. Ihr Schwerpunkt liegt auf „Diakonischer Arbeit in den Stadtteilen“. In der momentanen Aufgabenverteilung gehört dazu auch die Verantwortung für den gemeinsamen Gemeindebrief.
Eine Dienstordnung für die Diakoninnenstelle ist erstellt und nach Befürwortung durch beide Kirchenvorstände in der Prodekanatssynode formal beschlossen worden.
4. Kinder-, Jugend- und Konfirmandenarbeit
Die gemeinsame JugendreferentInnenstelle (5 WS in Buchenbühl mit dem Schwerpunkt Offene Jugendarbeit/Jugendtreff; 20 WS in Ziegelstein mit den Schwerpunkten Koordination Kinder- und Jugendarbeit, Begleitung ehrenamtlicher Jugendmitarbeiter, Aktionen und Freizeiten für Kinder, Verknüpfung mit Konfirmandenarbeit) hat sich bewährt. Eine gemeindeübergreifende Wahrnehmung der Angebote findet sporadisch statt, entscheidend hierfür ist entsprechende Werbung, v.a. über die örtlichen Grundschulen.
Stärkere Synergien im Arbeitsfeld sind wünschenswert und im Blick, z.B. in der Mitarbeitergewinnung und Begleitung, in der Entwicklung und Vorbereitung von besonderen Aktionen und Veranstaltungen (z.B. Kinderbibeltag) oder durch Annäherung der Konfirmanden-Kurse hinsichtlich Konzept und Arbeitsformen einschließlich des Tutorenmodells.
Die entsprechenden Schritte und Maßnahmen werden von der Jugendreferentin/dem Jugendreferenten in Zusammenarbeit mit den Zuständigen (PfarrerInnen, Jugendausschüsse, Mitarbeiterkreise, KVs) entwickelt.
5. Kirchenmusik
In beiden Kirchengemeinden bestehen vielfältige kirchenmusikalische Gruppierungen und Aktivitäten, an denen auch Menschen außerhalb der jeweiligen Gemeinden und gemeindeübergreifend teilnehmen. Die dadurch entstehenden Kontakte und Vernetzungen sind eng und tragfähig und führen zu einer breiten Wahrnehmung kirchenmusikalischer Aktivitäten in den Stadtteilen. Die Bereitschaft zur gegenseitigen Unterstützung besteht.
Bei künftigen personellen Veränderungen oder Engpässen sollten neue Konstellationen bzw. Lösungen auch unter der Perspektive der Kooperation gesucht und geprüft werden.
6. Gottesdienste
Im Rahmen der Hauptamtlichen-Dienstbesprechung erfolgt eine weitgehend gemeinsame Gottesdienstplanung. Ihr Ziel ist es, Ressourcen zu schonen, Synergien zu nutzen, Vielfalt und Besonderes zu ermöglichen.
Die Praxis, an zweiten Feiertagen, bei anlassbezogenen Festgottesdiensten oder im August nur einen gemeinsamen Gottesdienst anzubieten, hat sich gut etabliert. Der gemeinsam in der Subregion reihum gefeierte Pfingstmontag findet großen Zuspruch und stärkt spürbar das geistlich-gemeindliche Miteinander in der Region. Ein organisierter Fahrdienst zu gemeinsamen Gottesdiensten hat sich als unnötig erwiesen, selbstorganisierte Fahrgemeinschaften funktionieren gut.
Bei Zielgruppen-Gottesdiensten (z.B. Familien-, Jugend-, TaizéGD) ist noch mehr auf eine langfristig abgestimmte Terminplanung zu achten, um Überschneidungen zu vermeiden.
7. Gemeindebrief
Der seit 2013 gemeinsame Gemeindebrief findet in beiden Gemeinden positive Resonanz und intensiviert spürbar die gegenseitige Wahrnehmung. Der gewählte Erscheinungsrhythmus von acht Ausgaben/Jahr ist stimmig und sollte beibehalten werden.
8. Erwachsenenbildung/Gemeindefahrten/Reisen
Alle punktuellen Aktivitäten im Rahmen der Erwachsenenbildung (Vorträge, Filmabende, Fahrten, Gemeindereisen) sollen nach Möglichkeit in Abstimmung und gemeinsamer Planung geschehen und in beiden Gemeinden ausgeschrieben/beworben werden. Die Resonanz zeigt, dass hier immer mehr eine gemeinsame Zielgruppe angesprochen werden kann.
9. Ökumene
Ein gemeinsamer Ökumeneausschuss Ziegelstein-Buchenbühl (mit Vertretern aus Melanchthon- und Himmelfahrtskirche sowie aus St. Georg und Maria Hilf) trifft sich etwa zweimal pro Jahr. Er koordiniert, plant, gestaltet und evaluiert die ökumenischen Aktivitäten in beiden Ortsteilen und berichtet darüber in den jeweiligen KVs.
III. Weitere Perspektiven
1. Der Kooperationsvertrag von 2012 einschließlich seiner Fortschreibungen sichert die gemeinsamen Stellen einschließlich der gemeinsamen Pfarrstelle juristisch hinreichend ab. Eine Pfarreibildung bietet nach übereinstimmender Einschätzung für die Kooperation keine weitergehenden Vorteile.
2. Die Frist zur Überprüfung möglicher struktureller Veränderungen im Verhältnis beider Kirchengemeinden verlängert sich, bis die Parameter einer Landesstellenplanung 2020 bekannt sind und dann für Zukunftsszenarien konkret herangezogen werden können.
3. Bei allen Personalveränderungen im Bereich der haupt- und nebenamtlich Mitarbeitenden (Mesner-/Hausmeisterstellen, Kirchenmusik, Verwaltung, Jugend, theol.-päd. Stelle) sollen die Möglichkeiten von Kooperation und Synergien weiterhin konsequent im Blick bleiben und ggf. weiterentwickelt werden.
Erarbeitet und fortgeschrieben im Rahmen einer gemeinsamen KV-Klausur am 27./28.02.2015 in Neuendettelsau sowie im Kooperationsausschuss in seiner Sitzung am 29.09.2015.
Beschlossen von den Mitgliedern der Kirchenvorstände Buchenbühl und Ziegelstein in der gemeinsamen Kirchenvorstandssitzung am 15. Oktober 2015 in Buchenbühl.