Der Meldeweg beschreibt das Vorgehen, das bei einem Verdacht auf sexualisierte Gewalt eingehalten werden soll. Natürlich haben Betroffene jeder Zeit die Möglichkeit, sich extern beraten zu lassen oder zur Polizei zu gehen.
Meldepflicht: Erhärten sich Verdachtsmomente – d.h. es sehr wahrscheinlich erscheint, dass sexualisierte Gewalt vorliegt – haben Mitarbeitende der Landeskirche die Pflicht, dies der Pfarramtsführung, dem zuständigen Dekan oder Meldestelle der ELKB (Tel.: 089 / 5595 – 342) mitzuteilen. Bitte immer betroffene Person einbeziehen.
Wahrung der Persönlichkeitsrechte: Die Persönlichkeitsrechte von betroffenen und unter Verdacht stehenden Personen müssen gewahrt werden. Alle Inhalte sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
Betroffener Person zuhören. Inhalte vertraulich behandeln. Keine voreiligen Aktionen, keine alleinigen Entscheidungen, Vermittlungsversuche und kein „Nachbohren“.
Vorfall wird nach Möglichkeit anonymisiert schriftlich dokumentiert Was, Wann, Wer. Bitte sicher verwahren!
Falls die Pfarramtsführung selbst involviert / verdächtigt ist, die nächsthöhere Leitungsebene (Dekan) informieren.
Pfarramtsführung informiert zuständigen Dekan. Interventionsteam wird durch Dekan einberufen. Der Vorfall wird auf dieser Ebene in Zusammenarbeit mit der Leitung der Kirchengemeinde, der betroffenen Person, juristischer Expertise und externer Beratung weiterbearbeitet.